Berufsausbildung in Teilzeit – ein Win-Win-Projekt für Betrieb und Auszubildende

Frauen und Männer ohne Beruf die Chance geben, als Mutter oder als pflegende Angehörige eine Berufsausbildung zu machen und dem um Personal ringenden Arbeitsmarkt anschließend als qualifizierte Fachkraft zur Verfügung zu stehen. Das ist das Ziel der von Land, Bund und EU geförderten Ausbildung in Teilzeit. Wie’s geht, darüber informiert die WEP-Beratungsstelle Frau & Beruf regelmäßig auf Veranstaltungen und in Einzelberatungen speziell für Frauen.

 

Vorteile für Betrieb und Auszubildende

Seit 2005 ermöglicht das Berufsbildungsgesetz die Teilzeitausbildung für Mütter, Väter und pflegende Angehörige, die keine Berufsausbildung gemacht oder diese abgebrochen haben oder die eine neue Berufsorientierung suchen. Dieses flexible Ausbildungsmodell ist ein Win-Win-Projekt für die Auszubildende und den Ausbildungsbetrieb, weiß Frau & Beruf-Beraterin Inke Stäcker aus langjähriger Erfahrung und erklärt: „Für die Auszubildende ergeben sich die Vereinbarkeit der Ausbildung mit der familiären Situation und ein vollwertiger, anerkannter Berufsabschluss, der bessere Chancen im Arbeitsleben und finanzielle Unabhängigkeit ermöglicht. Der Ausbildungsbetrieb kann mit einer hohen Motivation und Zuverlässigkeit der Auszubildenden rechnen, gewinnt eine künftige Fachkraft und stärkt außerdem sein Image als familienfreundliches Unternehmen.“

Teilzeitausbildung in zwei Varianten

Die Teilzeitausbildung ist in allen im dualen Ausbildungssystem anerkannten Berufen möglich. Zwei Ausbildungsvarianten, über die sich Auszubildende und Ausbildungsbetrieb einigen, stehen zur Auswahl:

  • Ohne Verlängerung der Ausbildungszeit, wobei die Arbeitszeit einschließlich des vollzeitigen Berufsschulunterrichts mindestens 25 Wochenstunden (oder 75 % der wöchentlichen Arbeitszeit) beträgt.
  • Mit Verlängerung der Ausbildungszeit um maximal ein Jahr, wobei die Arbeitszeit einschließlich des vollzeitigen Berufsschulunterrichts mindestens 20 Wochenstunden beträgt.

Die Ausbildungsvergütung wird in der Regel der wöchentlichen Arbeitszeit angepasst. Zusätzlich können staatliche Leistungen beantragt werden. 

Mehr Information

für Betriebe und Ausbildungsinteressentinnen bei der Beratungsstelle Frau & Beruf unter 04120-707765 oder frau-beruf-pi@wep.de

und in einem Flyer , der im Download unter www.wep.de zur Verfügung steht.

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